Schlüchtbrücken in Gutenburg

 

Propsteibrücke

Propsteibrücke des 18. Jhds.
Darstellung der Propsteibrücke
(unterer Bildrand) auf einer Karte um 1800
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Die Erstnennung und Frühgeschichte der Brücke ist noch nicht erforscht, wobei mit hoher Wahrscheinlichkeit aus den Akten des Generallandesarchivs noch viel unbekannte Details zur Brücke wieder ins Bewusstsein der Bürger gebracht werden können. Was momentan bekannt ist, entstammt aus den Akten des 19. Jahrhunderts, in denen bezeugt wird, dass der Brücke an der Mühle(später Sägewerk) eine Fahrbrücke vorausging die weiter Schlücht abwärts ihren Standort hatte. Eigentümer der Brücke sei die Propstei Gurtweil gewesen. Die Brücke sei zu einem nicht namentlich genannten Zeitpunkt abgerissen worden, wobei zu vermuten ist, dass sie zuvor von einem Hochwasser beschädigt und unbrauchbar war.

Um die Bedeutung einer Brücke einschätzen zu können muss man sich die Verhältnisse dieser Zeit etwas vergegenwärtigen. Die Schlücht war vor dem 19. Jahrhundert Grenzfluss zwischen der Grafschaft Hauenstein und der Herrschaft Bonndorf. Ein uralter Übergang stand mit der Brücke beim Bruckhaus bei Gurtweil, also ein Kilometer weiter südlich, zur Verfügung. Auch eine Straße führte damals schon auf dem linken Schlüchtufer von Gutenburg nach Tiengen und Gurtweil. Dennoch war diese Brücke nicht sehr lukrativ, da für die Benutzung der Brücke Brückengeld fällig wurde und die Passage durch die Landgrafschaft Klettgau notwendig war, was auch zu Zollabgaben führen konnte. Für einige Wege mag der Übergang beim Bruckhaus günstig gelegen sein, aber für den alltäglichen Weg auf die Gutenburger Grundstücke am rechten Ufer waren zwei Kilometer Umweg auch für unsere strapazengewohnten Altvorderen mindestens ärgerlich. Schließlich gehörte damals das Gewann “Mühlestatt” auf dem rechten Schlüchtufer zu Gutenburg und es wurde sicherlich auch das ein oder andere Grundstück im Hauensteinischen Schlüchttal gegenüber des Ortes von Gutenburgern bewirtschaftet.

Überrest der Propsteibrücke des 18. Jhds.
Überrest des linken Widerlagers
der Propsteibrücke
(Blick von Südwesten) Foto: G. Boll 2010
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Ein besonderes Interesse dürfte die st-blasische Herrschaft gehabt haben mit den Abgaben, die sie aus ihrer Reichsherrschaft abführten, an der Landgrafschaft Klettgau vorbei in die vorderösterreichische Grafschaft Hauenstein und von dort in ihre Domänen Gurtweil oder St. Blasien zu gelangen. Nicht zuletzt darum dürft die Propstei die genannte Fuhrbrücke unterhalten haben. Jedoch war dies damals nicht ohne, da die Schlücht noch Hochwasserereignisse hervorbrachte, die unsere Zeit wegen des Schluchseekraftwerkes nicht mehr kennt.

Spuren der Brücke sind heute noch auf dem linken Ufer der Schlücht sichtbar und verraten etwas zu deren Bauweise wie auch deren Standort, der zudem durch eine alte Karten bestätigt wird. Die Revisionskarte zum Gutenburger Bann, die “um 1800” datiert wird, zeigt auch eine Brücke von der Mühle zum Gewann “Mühlestatt”, wobei es sich hier, schon alleine wegen des schrägen Querens der Schlücht um ein Steg gehandelt haben muss. Die Propsteibrücke war dagegen eine erklärte “Fuhrbrücke” und hatte Widerlager aus mörtellosem Mauerwerk, wie man es heute noch am linken Ufer bestätigt findet. Wie damals üblich war die Brückenkonstruktion sicherlich aus Nadelholz und wurde mutmaßlich alle paar Jahre vom Hochwasser weggerissen oder war wegen Verfalls kaum benutzbar. Doch diese Spekulationen bedüfen noch einer Bestätigung durch noch nicht ausgewertete Urkunden.

Mühlenbrücke

Nach dem Anbruch des 19. Jahrhunderts bestand eine gewissen Zeit lang keine Fahrbrücke über die Schlücht bei Gutenburg. Von allen gutenburger Bürgern, was sie nun nach dem Ende der Feudalherrschaft tatsächlich waren, traf dies den Betreiber der Mühle am härtesten. Für seine Kundschaft aus Weilheim war durch die fehlende Brücke seine Mühle nicht besonders attraktiv und außerdem gehörte das Gewann Mühlestatt rechts der Schlücht zur Mühle.

Brücke bei der Mühle um 1829
Brücke bei der Mühle in Gutenburg
Ausschnitt aus einer Lithographie von
Engelmann nach einer Zeichnung von
T. M. Ring; Straßburg, 1829
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1816 entschloss sich der damalige Müller Gerster zu einem Neubau einer Brücke direkt südlich seiner Mühle. Der Standort war deutlich günstiger als der der Propsteibrücke, da die Brücke auf beiden Uferseiten ein günstigeres Felsauflager hatte, höher über der Schlücht zu liegen kam und durch den “Mittelpfeiler” zwischen Mühlkanal und Schlücht auch eine kürzere Spannweite über die Schlücht aufwies. Die Brücke wurde, wie damals grundsätzlich üblich aus Holz errichtet. Dabei kam insbesondere für die langen Tragbalken Nadelholz zum Einsatz, was dazu führte, dass alle 5 bis 10 Jahre Reparaturen fällig waren. In der Akte zur Brücke sind jedoch nur Reparaturen bei denen die Ortsgemeinde Gutenburg einen Beitrag leistete erwähnt. So ist 1846 ein Gemeindebeitrag genannt und 1851 eine Generalreparatur, zu der die Gemeinde Holz beisteuerte. Das Ganze geht aus einer Auseinadersetzung im Jahr 1860 hervor, als wieder eine Reparatur anstand und der Müller sich um eine Beteiligung der Ortsgemeinde Gutenburg bemühte. Schließlich wurde die Brücke längst nicht mehr nur von ihm genutzt, sondern auch die Bewohner der umliegenden Dörfer nutzten die günstig gelegene Übergangsmöglichkeit. Regelmäßig benutzten die gutenburger Schulkinder den Viadukt um in Weilheim die Schule zu besuchen und der Bauboom der großherzoglich badischen Zeit bewirkte eine verstärkte Nachfrage nach gutenburger Sand. Seine Eingaben beim Bezirksamt Bonndorf blieben jedoch ohne Erfolg und die Brücke verharrte in einem desolaten Zustand.

Mühlenbrücke 1874
Mühlenbrücke 1874
Ausschnitt aus der Gemarkungskarte
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Der Müller, Xaver Gerster, verstarb 1861 und seine zweite Frau, Maria Agatha Blum, eine Gutenburgerin, führte die Mühle und den Kampf um eine Beteiligung der Ortsgemeinde Gutenburg weiter. 1862 hat die Brücke immer noch keine Reparatur erfahren, was den Straßenmeister Graf zu einem Bericht an das Bezirksamt Bonndorf veranlasst, in dem er folgendes schreibt: … Bei meiner Dienstreise kam ich in lezter Zeit wieder über besagte Brücke und mußte die Wahrnehmung machen, daß an deren Verbesserung nichts geschehen ist, obgleich die theilweise schon ganz abgefaulten Tragbalken mit Ketten an zwei übergelegte Holzstämme gehängt sind, und bei einer nur leichten Erschütterung die ganze Brükendeke in das 15 Fuß tiefe Flußbett fällt. Nach Angabe der Wittwe Gerster sollen jezt noch Fuhrwerke von den nächsten Orten diese Brüke benützenund auch die Kinder Gutenburgs müssen dieselbe als Schulweg indem der Vicinalweg über Gurtwel nach Weilheim 3/4 Stund weiter ist, was über diesen Verbindungsweg an der Mühle vorüber, mit circ. 175 Ruthen Länge abgemacht werden kann. Jn Anbetracht dieses glaubt Wittwe Gerster nicht allein verpflichtet zu sein, die Brüke auf ihre Kosten bauen zu müssen.…

Der nächste aktenkundigen Anlauf einen Kostenbeitrag für die Brückenunterhaltung zu erwirken wurde 1865 durch die Müllerin, die in den Akten nie mit ihrem Namen, Maria Agatha Blum —zur Zeit ihrer Hochzeit war es noch nicht üblich den Familiennamen des Mannes anzunehmen—, auftaucht, sondern meist “Xaver Gerster Witwe” oder “Witwe Gerster” genannt wird, geschieht 1865. Ihre Forderung richtet sich nun auch an die Gemeinde Weilheim, was nur logisch scheint, da die Brücke schließlich die Gemarkungsgrenze überspannt. Zudem gewann die Brücke damals immer mehr an Bedeutung für den öffentlicher Verkehr, da inzwischen der 1862 projektierte Bau der Schlüchttalstraße zwischen Gurtweil und Witznau anstand, der dann im Oktober 1865 begann und ein Jahr später vollendet wurde. Wiederum waren die Bemühungen der Müllerin erfolglos. Die Gemeinden verweigerten jeglichen Beitrag und das Bezirksamt lies sie gewähren. Nicht anders verhält es sich mit einem Gesuch vom Jahr 1870, in dem die Gemeinde Aichen um einen Kostenbeitrag angegangen wird.

Gemäß Grundbuch verkaufte die Müllerin im April 1871 das gesamte Anwesen an den Züricher Investor, Friedrich Schumann, der wohl Teilhaber der Firma “Rieke und Comp.” war, die in der Brückenakte als Mühlenbesitzerin genannt wird. Dieser gelang es schließlich 1879 eine Kostenvereinbarung mit der Ortsgemeinde Gutenburg zu treffen, in der gleichzeitig die Option zum gänzlichen Erwerb der Brücke und Zufahrt durch die Ortsgemeinde formuliert wurde. Inzwischen war auch die Schlüchttalstraße seit sechs Jahren durchgängig bis Ühlingen fertiggestellt, was sicherlich auch Auswirkungen für die Bedeutung der Brücke hatte.

Öffentliche Brücke

Sägewerk und Holzhandlung um 1900
Sägewerk und Holzhandlung, zuvor Mühle, des B. Hilpert
aus dem Briefkopfemblem um 1900 (grafisch aufbereitet)

Etwa um das Jahr 1890 riss der damalige Sägebesitzer Benedikt Hilpert die Holzbrücke ab und erstellte jene, die bis 1928 bestand. 1904 ging die Brücke unentgeltlich in den Besitz der Ortsgemeinde Gutenburg über, der auch von da an die Unterhaltspflicht oblag. Als 1906 die Brücke wieder schadhaft war, war darum nun die Ortsgemeinde, wie die früheren privaten Besitzer, bemüht Kosten abzuwälzen und eine Beteiligung der Gemeinde Weilheim an den Brückenunterhaltungskosten zu erreichen. Einen anderen Anlauf die Unterhaltungskosten los zu werden unternahm die Ortsgemeinde 1910 indem sie zusammen mit der Gemeinde Aichen beantragt, dass die Ortsverbindung Aichen - Gutenburg samt der Brücke in den Verband der Kreisstraßen aufgenommen wird. Der Kreisausschuss des Kreisverbandes Waldshut zeigte sich auch grundsätzlich bereit die Brücke mit zu übernehmen, stellt aber die Bedingung, dass die Ortsgemeinde zuvor “den Umbau der Brücke über die Schlücht in Eisen” vornimmt und bezahlt.

Holzbrücke über die Schlücht
Holzbrücke über die Schlücht vor ihrer
Erneuerung um 1928 (Ortsarchiv Aichen)
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Die Gutenburger schrecken zunächst vor den Kosten eines Neubaus zurück und versuchen den Status quo besser durch fremde Beiträge zu finanzieren indem sie 1913 die Gemeinde Aichen mit einer Forderung zur Brückenunterhaltung konfrontieren und schließlich noch im selben Jahr ein pauschales Brückengeld von der Gemeinde Aichen verlangten. Schließlich führte der Ausbruch des 1. Weltkrieges dazu, dass auch die Unterhaltung der bestehenden Holzbrücke zu kurz kam. Bei einem erneuten Versuch die Brücke im Jahr 1919 an den “Kreiswegverband” abzugeben, wurde durch das Bezirksamt die Forderung nach einem Neubau erneuert und die bestehende Brücke wie folgt beschrieben: … Die nunmehr eingetretene Zerstörung der Brücke erfordert aber auch im Interesse der Sicherheit des Verkehrs die alsbaldige Inangriffnahme eines Umbaues derselben. … Wegen der desolaten wirtschaftlichen Situation nach dem Krieg, sollte zunächst ein gänzlich marodes Widerlager so instand gesetzt werden, dass es sich später für eine neue Brücke eignet. Außerdem sollte die Gemeinde Aichen, die 6 Jahre zuvor den neuen Verbindungsweg Aichen - Gutenburg fertiggestellt hat, in die Pflicht genommen werden, sich am Neubau der Brücke zu beteiligen. Schließlich trafen schon einen Monat später der Gemeinderat Aichen und der Verwaltungsrat Gutenburg eine Vereinbarung zur Kostenaufteilung, wobei zum Unterhalt der bestehenden Brücke beziehungsweise zum angedachten Neubau der Brücke die Gemeinde Aichen 1/3 beizutragen hatte. Schließlich saßen die Gemeinde Aichen und ihre Ortsgemeinde in einem Boot, was die drückenden Kosten der Straßenunterhaltung respektive der Brückenunterhaltung anging.

Längsschnitt aus dem Brückenbauplan von 1928
Längsschnitt aus dem Brückenbauplan des Wasser- u. Straßenbauamtes Waldshut von 1928 (Repro. G. Boll)

Bis ins Jahr 1928 wurde die Holzbrücke dennoch weiter betrieben, da die wirtschaftliche Lage in Deutschland alles andere als ermutigend war in einen Neubau zu investieren. Im März des Jahres wurde der Zustand der Brücke bezüglich ihrer Verkehrssicherheit wieder bemängelt und das “Badische Wasser- und Strassenbauamt Waldshut” verlangte, dass die Brücke für Lasten über 50 Zentner gesperrt wird. Nun gieng es Schlag auf Schlag. Im am 19. Juni stellte das Badische Bezirksamt fest, dass ein Neubau der Brücke unumgänglich sei. Einen Tag später datiert ein Schreiben des Bürgermeisters von Aichen und des Verwaltungsrates von Gutenburg in dem dem Wasser- und Strassenbauamt der Auftrag zur Planung einer neuen Brücke erteilt wurde. Der erste Kostenanschlag folgte im September und belief sich auf 20 000 Reichsmark. Im Oktober wurde der Auftrag zur Herstellung der Widerlager dem Baugeschäft Bartholomä in Gurtweil erteilt. Noch im selben Jahr wurden die Pläne für die Beschlussfassung versendet, die Ortsgemeinde Gutenburg beantragte ein Darlehen bei der Bezirkssparkasse Bonndorf zu 91/2% Zins, die Gemeinde Aichen bemühte sich wegen klammer Kassenlage um einen Zuschuss durch den Kreis und die “Eisenbau Wyhlen AG” machte ein Angebot in Höhe von 13 086 Reichsmark für den Überbau.

Gleich zu Beginn des Jahres 1929 versuchte man über das Badische Ministerium der Finanzen eine Förderung zu erhalten, was jedoch beim Ministerium wegen der ebenfalls klammen Kassenlagen nur als Vormerkung berücksichtigt wurde. Am 19. April wurde die wasserrechtliche Genehmigung erteilt und am 1. Mai 1929 erfolgte nochmals ein Vertragsabschluss mit der Bauunternehmung Bartolomä. Der Beginn der Bauarbeiten wurde auf den 6. Mai angesetz, wobei man von einer Brückensperrung von 3 Wochen ausging.

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